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Warum öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
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Wenn die Erstellung eines Gutachtens erforderlich ist,
sind Auftraggeber gut beraten, einen öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Das
Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige in einem
intensiven Prüfungsverfahren die jeweils erforderliche
Sachkenntnis nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen
Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht.
Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf
vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch,
weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt.
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